• Kampfrichterwesen


    Für Eltern, deren Kinder in den Wettkampfmannschaften I-III schwimmen, ist eine Wettkampfrichterausbildung dringend zu empfehlen. Die Teilnahme an Wettkämpfen bedarf der Bereitstellung von vereinseigenen Kampfrichtern.


    Das Kampfgericht im Rahmen eines Wettkampfes besteht aus:


    - Zeitnehmern,

    - Zielrichtern,

    - Wenderichtern,

    - Schwimmrichtern,

    - Startern und

    - Schiedsrichtern.


    Um einen Schwimmwettkampf ordnungsgemäß auszuführen bedarf es bei 8 Bahnen in Summe mindestens 24 Kampfrichtern.


    Gemäß Vorgabe des hessischen Schwimmverbandes müssen Kampfrichter auch:


    - Mitglied eines der beiden Schwimmvereine sein

    - mindestens 14 Jahre alt sein.


    Die Ausbildung besteht aus einem Theorieteil inkl. Schriftlicher Prüfung sowie einer praktischen Einweisung. Die Theorie dauert 1 Tag, der praktische Teil ½ Tag.

    Bei Interesse zur Kampfrichterausbildung bitte einfach melden.

    Die Organisation unserer Wettkampfrichter ist unter der Mailadresse
    kari@sg-wetterau.de
    erreichbar.


    Regelwerke DSV

    Kampfrichterordnung

    WB Fachteil Schwimmen

    WB Fachteil Schwimmen (Masters)